Gut gemacht...
Das hier ist schon ziemlich gut gemacht... so viel handwerkliche Kunst muß man bewundern. Frage mich nur: dürfen die das überhaupt?

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mark793, Samstag, 21. März 2009, 19:38
Eine Verletzung von Markenrechten ist zumindest kein Offizialdelikt, bei dem die Ordnungsmacht selbständig Strafverfolgung einleiten muss.

Aber der Markeninhaber kann natürlich gegen dieses Plagiat, bzw. dessen Urheber vorgehen. Wobei natürlich die Frage ist, ob das wirklich der Weisheit letzter Schluss ist, gleich den dicken Knüppel zu schwingen.

damenwahl, Sonntag, 22. März 2009, 18:57
Vielen Dank für die Erläuterung. Nun ja, vielleicht kann man es ja einfach als Kompliment für die ZEIT betrachten...